Ausschreibung ASV OstseeChallenge 2012
Nach der erfolgreichen Premiere dieser spektakulären Offshore Langstrecken Regatta im Jahr 2010, werden wir im auch im Jahr 2012 wieder möglichst viele Hochseeyachten auf einen spannenden 650 Seemeilen langen Kurs durch die westliche Ostsee schicken. Mit Start und Ziel in der Kieler Innenförde und der Möglichkeit einer Bahnverkürzung ist diese Regatta einzigartig in Deutschland und ein Muss für jeden Offshore Langstreckensegler in der Ostsee.
2. Regeln
Die ASV-102 Ostsee-Challenge wird nach folgenden Regeln ausgesegelt:
2.2. Es gelten die Ordnungsvorschriften des DSV.
2.3. Es gelten die ISAF Offshore Special Regulations 2012-2013 (OSR), Kategorie 2 mit folgenden Änderungen:
2.3.2. Abweichend von Regel 3.29.1n der ISAF OSR ist das Mitführen eines AIS nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen.
2.3.3. Abschnitt 6 der ISAF OSR wird nicht gefordert, wird aber dringend empfohlen.
2.3.4. Die Regel 4.10.1 a.) der ISAF OSR wird wie folgt geändert: ".... documented RCS (radar cross-section) of not less than 4 m2."
2.5. Neben der vorliegenden Ausschreibung gilt auch die Segelanweisung. Die Segelanweisung kann die Ausschreibung ändern. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Fassung einer Regel gilt die englische Originalfassung.
Sa, 28. Juli 2012, ab 18.00 Farewell-Party*
So, 29. Juli 2012, 14.00 Steuermannsbesprechung*
So, 29. Juli 2012, 16.00 Start zur Regatta
Sa, 4. August 2012, 16.00 Letzter möglicher Zieleinlauf
Sa, 4. August 2012, 20.00 Seglerparty mit Siegerehrung*
Teilnehmende Yachten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
4.2. Die Ausrüstung der Yacht muss den in Absatz 2.3 dieser Ausschreibung aufgeführten Sicherheitskriterien genügen.
4.3. Einrumpfboote müssen nach ORC-Club oder IRC vermessen sein. Als Nachweis dieser Vermessung muss ein gültiger Messbrief vorliegen.
5.2. Die Wettfahrtleitung kann durch einen Beauftragten Kontrollvermessungen an den Yachten vornehmen und die Einhaltung der Klassenvorschriften, die Ausrüstung sowie das Beachten der WR Anhang G kontrollieren.
6.2. Die Steuerleute müssen ihre Eignung zum Führen einer Yacht durch einen dem Revier entsprechenden Führerschein nachweisen können.
6.3. Alle Teilnehmer müssen beim Check in eine Haftungsausschluss- und Teilnahmeerklärung unterzeichnen.
7.2. Gruppe II: Yachten mit einem ORC-Club GPH von maximal 600 oder einem IRC TCC von maximal 1.08.
7.3. Gruppe III: Yachten mit einem OCR-Club GPH mindestens 600.1 oder einem IRC TCC von mindestens 1.081.
7.4. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, die Gruppeneinteilung bis max. 5 GPH-Punkte bzw. 0.004 TTC-Punkte nach oben oder unten zu ändern.
7.5. Die definitive Gruppenzugehörigkeit wird bis spätestens 2 Wochen nach Meldeschluss bekanntgegeben.
7.6. Entsprechend der Gruppenzugehörigkeit muss jedes Schiff einen Zahlenwimpel ("1" für Gruppe I, "2" für Gruppe II, "3" für Gruppe III) am Achter- oder Backstag führen.
8.2. ORC-Club / time-on-time
8.3. IRC. Doppelmeldungen nach IRC und ORC-Club sind erlaubt.
Boote, die nach beiden Vermessungen melden, müssen alle Vorschriften der jeweiligen Vermessung gleichzeitig erfüllen und alle an Bord geführten Segel müssen auch nach beiden Messbriefen vermessen sein.
Cruiser-Gruppe I:

Kiel
Start
Bornholm (DK)
Backbord lassen
Læsø (DK)
Backbord lassen
Kiel
Ziel
Gesamtdistanz
Ca. 650 sm
Cruiser-Gruppe II:
Kiel
Start
Bornholm (DK)
Backbord lassen
Seeland
Backbord lassen
Kiel
Ziel
Gesamtdistanz
Ca. 500 sm
10. Meldungen
10.2. Meldungen sind mit dem offiziellen Meldeformular online oder per Post abzugeben.
10.3. Das Meldegeld beträgt € 30,- pro Crewmitglied.
10.4. Die Meldung ist erst nach Eingang des Meldegeldes gültig.
10.5. Die Anzahl der teilnehmenden Schiffe ist auf 25 begrenzt. An die 25 zuerst gemeldeten Schiffe werden die Startplätze vergeben. Später eingehende Meldungen werden auf einer Warteliste geführt. Maßgeblich ist der Eingang des Meldegeldes.
10.6. Nachmeldungen sind bis 28. Juli 2012, um 21.00 gegen Zahlung eines Aufgeldes in Höhe von 50 % des Meldegeldes möglich.
10.7. Eine Meldung verpflichtet zur Zahlung des Meldegeldes. Diese Verpflichtung entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben von der Wettfahrt.
- Online unter ASV Kiel.de
- Per Post an: Mark Schürch Düppelstraße 54 24105 Kiel
Akademischer Segler-Verein in Kiel
Kontonummer: 90 60 31 68
BLZ: 210 900 07
13. Preise In allen Gruppen werden Preise für die ersten drei Yachten vergeben. Ein weiterer Preis wird für das "first ship home" vergeben. Das schnellste ASV-Verbandsschiff nach berechneter Zeit erhält den ASV-Pokal.
14. Liegeplätze Für die Zeit vom 28. Juli 2012 bis 29. Juli 2012 und vom 3. August bis 5. August stehen in den umliegenden Sporthäfen und am Steg des ASV i. K. Liegeplätze zur Verfügung.
15. Kommunikation
- In Übereinstimmung mit Regel 3.29.1 der ISAF OSR muss jedes Schiff unter anderem mit einem UKW-Funkgerät mit mindestens 25 W Ausgangsleistung ausgerüstet sein.
- Zusätzlich zu den in Regel 3.29.1 der ISAF OSR aufgelisteten Kommunikationsgeräten muss auf jedem Schiff ein GSM-Mobiltelefon mit einer wasserdichten Schutzhülle und der Möglichkeit des Wiederaufladens an Bord vorhanden sein.
- Jedes Schiff muss der Wettfahrtleitung oder einem zu bestimmenden Schiff in der Flotte mindestens alle 12 Stunden seine Position übermitteln.
- Die Wettfahrtleitung kann bestimmen, dass die teilnehmenden Yachten für die Dauer der Regatta ein GPS-basiertes Trackinggerät mitführen müssen.
17. Versicherung Jeder Teilnehmer der Regatta ist selber verantwortlich, sich persönlich zu versichern. Jede teilnehmende Yacht muss in angemessener Weise und Höhe haftpflichtversichert sein.
18. Wetterdaten:
Die WETTERWELT GMBH, Dr. Meeno Schrader, stellt während der ASV102 OstseeChallenge allen teilnehmenden Yachten Grib-Daten per Email oder als Download kostenfrei zur Verfügung.
19. Kontakt:
Für Fragen und Anregungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:
Akademischer Segler-Verein in Kiel Kiellinie 9 24105 Kiel
www.asv-kiel.de
Nicolas Danzenbächer Kaiserstrasse 77a 24143 Kiel
nico.danzenbaecher@asv-kiel.de
Mark Schürch Düppelstrasse 54 24105 Kiel
mark.schuerch@asv-kiel.de
Haftungsausschluss
1. Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpfl ichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführuwng der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Als Schiffsführer / Eigner der meldenden Yacht erkläre ich dies zugleich als Stellvertreter aller Mannschaftsmitglieder und verpflichte mich mit allen Mannschaftsmitgliedern Verträge abzuschließen, die einen Regress gegenüber dem Veranstalter oder dessen Beauftragten wie oben ausgeführt beschränken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ich bestätige hiermit, dass die nebenseitig gemeldete Yacht und die dazugehörige Mannschaft allen mit der Meldung verbundenen Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
3. Ich verpflichte mich, die Bestimmungen der ISAF, des Deutschen Segler-Verbandes und die sonstigen Bestimmungen einzuhalten, nach denen die Regatta abgehalten wird.
4. Ich werde den gültigen Führerschein des DSV (ausländische Teilnehmer den ihres Nationalen Segler-Verbandes) und gültige Vermessungspapiere in der Zeit von vor dem ersten Start bis nach Beendigung der letzten Wettfahrt bereithalten.
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(Ort, Datum) (Unterschrift des Schiffführers)
Unsere Sponsoren
- HanseNautic
Vielen Dank an HanseNautic für die Bereitstellung des Sailors Dinner

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